Beförderungsbedingungen
Sie erhalten einen Antwortbogen von uns, den Sie bitte umgehend ausgefüllt und unterschrieben ans Ballonteam Werl zurücksenden. Erst dann erfolgt die Aufnahme in die Beförderungsliste des Unternehmens. Bei ganz kurzfristig angesetzten Veranstaltungen kann diese Unterschrift auch vor dem Start geleistet werden.
Beförderungsbedingungen
Teilen Sie etwaige gesundheitliche Beschwerden (Herz, Kreislauf, Gelenke, Operationen oder ähnliches) bei der Terminabsprache dem Piloten mit. Von Ballonfahrten während der Schwangerschaft raten wir ab. Ballonfahren ist eine sportliche Betätigung, bei der alle mit anfassen müssen. Sollten Sie nicht in der Lage sein, beim Aufrüsten mit anzufassen, so bitten wir um rechtzeitige Absprache mit uns. Ersatzkräfte können gestellt werden.
Gutscheine sind unverzüglich nach Erhalt und vor der Fahrt zu bezahlen, ansonsten keine Fahrtdurchführung. Erst nach Erhalt des Geldes und Rücksendung des Mitfahrerformulars werden die Gäste in die „Beförderungsliste“ aufgenommen. Gutscheine sind nur mit Zustimmung des Unternehmers übertragbar. Sie sind bis spätestens 24 Monate nach Ausstellung bei dem Ballonteam Werl zur Fahrtdurchführung einzulösen (Änderungen bedürfen der Zustimmung des Ballonteams). Stornierungen sind nur innerhalb von 4 Wochen nach Ausstellung unter Abzug von 50% pauschaler Kosten vom Fahrpreis möglich. Danach verfällt der Betrag.
Sollte der Gast zum vereinbarten Termin nicht am Abfahrtsort erscheinen, so verfällt sein Fahrtanspruch, es sei denn eine zahlende Ersatzperson könnte noch rechtzeitig einspringen.
Den Passagieren ist bekannt, dass eine Beförderung „der Reihe nach“ durchgeführt wird. Ausnahmen sind nach Absprache wegen besonderer Anlässe möglich. Es wird seitens des Ballonteams Werl versucht, die Fahrten möglichst innerhalb von zwei Jahren durchzuführen. Allerdings können Wetter oder andere widrige Umstände auch einen längeren Wartezeitraum bewirken. Die Gültigkeit des Gutscheins verlängert sich dann auf drei Jahre. Auch die Passagiere sind verpflichtet sich zur Fahrtabsprache mit dem Ballonteam in Verbindung zu setzen.
Die Mindestfahrtdauer beträgt 50 Minuten. Bei vorzeitigen Fahrtabbrüchen, gleich welcher Art, entscheidet das Ballonteam darüber, ob die Fahrt wiederholt wird. Bei Fehlanfahrten der Passagiere besteht kein Entschädi-gungsanspruch gegenüber dem Unternehmer oder dessen Beauftragten. Es wird dann ein Ersatztermin verein-bart. Der Treffpunkt ist in 59457 Werl, falls nicht anders vereinbart.
Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat während des Starts, der Fahrt, der Landung sowie beim Auf- und Abrüsten die geeigneten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und der Ordnung zu treffen. Alle beteiligten Personen haben den hierzu notwendigen Anordnungen Folge zu leisten. Desgleichen trifft er Ent-scheidungen über Start, Startplatz, Fahrthöhe, Fahrtdauer und Landeort.
Betrunkene oder unter Rauschmittel stehende Personen werden nicht befördert. Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 1.30 m können nicht mitfahren. Jugendliche unter 16 Jahren bedürfen der Begleitung eines Erzie-hungsberechtigten.
Fotoapparate oder ähnliche Teile (z. B. Videokameras, Ferngläser) sind nicht versichert und dürfen nur in einem dafür geeigneten Behälter mitgenommen werden. Glas oder glasähnliche, spitze oder scharfe Gegenstände dürfen nicht mit an Bord genommen werden.
Durch die Aushändigung dieser Bedingungen entsteht ein Beförderungsvertrag des Passagiers mit der Firma BALLONTEAM – WERL, Wolf-D. KADACH, Kurfürstenring 47 in 59457 Werl, Luftfahrtunternehmen D- NRW233. Es dürfen nur Personen befördert werden, mit denen ein Beförderungsvertag zustande gekommen ist. Die Haftung des Luftfrachtführers aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz. Die Ersatzpflicht des Luftfrachtfahrers nach §44 des Luftverkehrsgesetzes trifft nicht ein, wenn er beweist, dass er und seine Leute alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder dass sie diese Maßnahmen nicht treffen konnten. Bitte achten Sie auf Ihre Kleidung. Durch Witterungseinflüsse können rußhaltige Wassertropfen vom Brenner herabtropfen. Schäden die hierdurch eventuell an der Kleidung entstehen werden nicht ersetzt. Aus Sicherheitsgründen bitten wir lange Hosen, feste Schuhe und langärmlige Hemden o.ä. zu tragen.
Die Deckungssumme beträgt in der Halterhaftpflicht /Passagierhaftpflicht 5,5/ 7 Mio. € (CSL-Deckung) Diese gilt für Personen und / oder Sachschäden je 600.000 € je Schadensereignis. Für Gegenstände, die am Körper ge-tragen werden, beträgt die Versicherungssumme 1.700 €. Die Unfallversicherung beträgt je Passagier 20.000 € Tod und 20.000 € bei Invalidität. Es steht jedem Mitfahrer frei, sich selbst auf eigene Kosten vor der Fahrt höher zu versichern.
Schäden oder Ersatzansprüche sind dem Luftfrachtführer unverzüglich anzuzeigen und geltend zu machen. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Verletzten mitgewirkt, so gilt § 254 des BGB. Geänderte Beförderungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Bei Klagen aus dem Beförderungsvertrag
regelt das Luftverkehrsgesetz die Bestimmung des Gerichtsstands. Ansonsten ist der Sitz des Unternehmens entscheidend